Allgemeine Geschäftsbedingungen
COMpare GmbH
Aue 50
42103 Wuppertal
Telefon: 0202 - 257 22 22
Telefax: 0202 - 257 22 21
E-Mail: info@compare.de
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: Wuppertal
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, HRB 21936
Steuernummer 132//5916/1576
USt-IdNr.: DE267340245
Geschäftsführung: Jörg Trappmann, Cedric Christ
Allgemeines
1.) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen, die als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Bedingungen des Kunden, vorgehen. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die unseren Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird solchen Einkaufsbedingungen in deren Gesamtheit hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
2.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Angebot
1.) Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2.) Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
Lieferungen und Leistungen
1.) Wir liefern dem Kunden die ihm angebotenen Hardwareprodukte und überlassen ihm die genannten Softwareprodukte. Dabei erfolgt die Lieferung von Hardware- und Softwareprodukten nach dem letzten Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Innerhalb der vereinbarten Lieferfrist eingetretene technische Änderungen oder Verbesserungen (Updates) von Hardware- und Softwareprodukten berechtigen den Kunden nicht, von uns die Lieferung des neuen Produktes zu verlangen.
Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
2.) Verzögern sich Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind und auch nicht auf unser Betriebsrisiko zurückgehen, so sind wir berechtigt, evtl. zwischenzeitlich stattgefundene Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, falls die Verzögerung über vier Monate hinausgeht.
3.) Teillieferungen sind zulässig und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.
4.) Auf Wunsch des Kunden erbringen wir Beratungs- und Serviceleistungen (Aufstellung, Installation, Unterstützung) entsprechend dem beschriebenen Umfang und gesonderten Preis.
5.)Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden in diesem Falle den Kunden unverzüglich informieren und bereits vom Kunden erbrachte Leistungen in vollem Umfang zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
6.)Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
Rechte an den Softwareprodukten
1.) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (Diskette/CD-ROM) beiliegenden und/oder auf diesen enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnen des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.
2.) Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte auf den gekauften Geräten zu nutzen. Die Softwareprodukte mit derselben Softwareseriennummer dürfen jedoch nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden. Der Kunde wird die Softwareprodukte weder übersetzen noch bearbeiten, ohne dafür die schriftliche Genehmigung des Herstellers einzuholen.
3.) Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden.
4.) Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren Vervielfältigung und die Dokumentation ohne Zustimmung des Berechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Bei einem sogenannten OEM-Bundling ist der Kunde nur berechtigt, die ihm überlassene Software in Verbindung mit dem verkauften Hardwareprodukt zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung der Original-Software besteht dabei nicht.
Versand und Gefahrübergang
1.). Die Gefahr geht auf den Kunden, sofern er nicht Verbraucher ist, über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.
2.) Ein Versand von Waren erfolgt auf Kosten des Kunden. Dabei bleibt uns die Wahl des Versandweges und die Versandart überlassen. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.
3.) Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmer oder jedem anderen Überbringer erst nach schriftlicher Anerkennung der festgestellten Beschädigung abzunehmen. Im übrigen sind Transportschäden dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.) Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne jegliche Nebenleistungen. Sie beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto und sonstige Abzüge fällig.
2.) Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, ihm steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu.
3.) Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, und zwar bei Versendungskäufen grundsätzlich bei Erstbestellern oder wenn Tatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von uns nicht ausgleicht.
4.) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung durch uns neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ist unsicher, ob und wann dem Kunden die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache. Ab Eintritt der Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
5.) Bei reinen Warenlieferungen können Teillieferungen berechnet werden.
6.) Die Annahme von Schecks, Wechseln oder anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung.
7.) Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
8.) Ist der Kunde Unternehmer und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für den Fall, dass Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Rückstand gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
Gewährleistung
1.) Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, hat der Kunde Anspruch darauf, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nachgebessert oder durch Austausch Ersatz geleistet wird. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde.
2.) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind auch Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
3.) Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Stellt uns der Kunde
unaufgefordert Kaufgegenstände zu, gehen jegliche Versand- und Transportkosten zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4.) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
5.) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Waren an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6.) Ist der Kunde Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
7.) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als ergänzend vereinbart.
8.) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung der Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den Übrigen getrennt werden.
9.) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 2 dieser Bestimmung).
10.) Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
11.) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
12.) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
13.) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
14.) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
15.) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
Haftung
1.) Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird stets gehaftet. Ist im Einzelfall eine besondere Eigenschaft des gelieferten Produktes von uns ausdrücklich zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind.
2.) Wir haften für anfängliches Unvermögen. Diese Haftung wird aber auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.) Im übrigen haften wir bei Unmöglichkeit oder Verzug unbegrenzt nur bei eigenem Vorsatz und eigenem groben Verschulden, wobei entsprechendes für Erfüllungsgehilfen gilt. Ferner gilt diese Haftung dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten wird wiederum nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen gehaftet, es sei denn, dass wir uns frei zeichnen können. Der Höhe nach beschränkt sich dabei die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
4.) In allen anderen Fällen haften wir dem Grunde nach und in voller Schadenshöhe nur bei eigenem Vorsatz und eigenem groben Verschulden, entsprechendes gilt für Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung dem Grunde nach ist auch hierbei nur bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gegeben. Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten begrenzt sich die Haftung dem Grunde nach für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, wir können uns frei zeichnen. Der Höhe nach wird insoweit auch nur auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schaden gehaftet. Untypische unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung ausgenommen. Oben genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.
Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
5.) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
6.) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Eigentumsvorbehalt
1.) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verwender zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verwender grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er dem Verwender bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2.) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3.) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4.) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5.) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbrauchern haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.) Erfüllungsort ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung.
2.) Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.
- Stand: 04.02.16 -